Die Tätigkeiten eines Rechtsanwalts umfassen neben der Beratung (außergerichtlich) auch die Vertretung in gerichtlichen Verfahren. Mit Ausnahme des Bundesgerichtshofes ist es mir gestattet, Sie vor allen deutschen Gerichten (Amts-, Land- und Oberlandesgerichte) zu vertreten. Der Sitz (Ort) der Kanzlei spielt dabei keine Rolle, so dass auch Vertretungen vor Gerichten in anderen Bundesländern zulässig sind.
Allgemeines Zivilrecht
Dieses umfasst vom Prinzip her die gesamte Palette des allgemeinen Vertragsrechts, sei es das Kaufrecht – sie prüfen, ob der Vertrag wirksam zustande gekommen ist, wollen Gewährleistungsrechte geltend machen usw. -, die Geltendmachung von Forderungen oder die Abwehr unbegründeter Forderungen u.ä.
Die Bandbreite dieses allgemein gefassten Rechtsgebiets ist deutlich umfangreicher, als sich hier darstellen ließe. In einem ersten persönlichen Gespräch stellt sich schnell heraus, welcher Art ihr Beratungs- oder Vertretungsbedarf ist.
Verkehrsrecht
Hierunter fallen in meiner Arbeit die Geltendmachung (oder Abwehr) von Schadensersatzansprüchen aus Anlaß eines Verkehrsunfalls, aber auch die Vertretung in Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten („Bußgeldverfahren“) und verkehrstrafrechtlichen Verfahren (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Trunkenheitsfahrten pp.).
Sind Sie Geschädigter eines Verkehrsunfalls, kann ich Ihnen auch einen Kfz-Sachverständigen vermitteln, der die notwendigen Ermittlungen des Schadensumfanges zur Geltendmachung beim Schädiger und/oder seiner Haftpflichtversicherung anstellt (Gutachtenerstellung).
Grundstücksrecht
Auch dies ist eher ein Oberbegriff. Unter diesen fallen u.a.:
Miet- und Pachtrecht
Beratung und Vertretung sowohl von Wohnungs- und Gewerbemietern als auch von Vermietern in allen mietvertraglichen Angelegenheiten; Nutzungsverträge nach DDR-Recht und Anwendung des Schuldrechtsanpassungsgesetzes; Pachtverträge nach dem Bundes-Kleingartengesetz;
Grundstücksrecht
Beratung in Bezug auf Grundstückskaufverträge; Beratung und Vertretung in Nachbarrechtsangelegenheiten;
KEINE Beratung oder Vertretung auf dem Gebiet des Sozialrechts
Aufgrund der sich ständig ändernden Rechtsvorschriften dieses umfangreichen Rechtsgebiets, zu dem u.a. Fragen zur gesetzlichen Rentenversicherung, der gesetzlichen Krankenversicherung oder der Arbeitslosenversicherung (ALG, ALG II) gehören, übernehme ich hier keine Mandate.